Arbeitsrecht
Sie haben ein Problem mit Ihrem Arbeitgeber? Ich vertrete Sie gern bei Kündigungsschutzklagen
oder Forderungen und Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag.
Die im Arbeitsrecht zu klärenden Fragen betreffen unterschiedlichste Bereiche, z. B.:
- Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Abmahnung
- Abfindung
- Lohnansprüche
- tarifliche Eingruppierung
- Arbeitszeugnis
- Aufhebungsverträge
- Teilzeit- und Altersteilzeit
Mein Rat an Sie:
Bei arbeitsrechtlichen Fragen, kontaktieren Sie mich bitte sofort! Eine Kündigung muss bspw. innerhalb einer Woche zurückgewiesen werden, wenn sie formale Fehler aufweist. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt drei Wochen. Ich berate Sie schnell und kompakt zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und leite alle erforderlichen Schritte ein – egal ob der Arbeitsplatz erhalten werden soll, oder das Ziel eine gute Abfindung oder ein vernünftiges Zeugnis ist.